Best Practices 10-19-2020

 

Voraussetzung für ein VMC-Zertifikat: Logo mit Trademark

DigiCert

In bisherigen Blogartikeln haben wir schon zwei wesentliche Schritte behandelt, mit denen sich Ihr Unternehmen für ein VMC certificate: qualifizieren kann:


In dieser Woche beleuchten wir einen weiteren wichtigen Schritt: Prüfen, ob es sich bei Ihrem Logo um eine eingetragene Marke handelt, und nötigenfalls eine solche beantragen.

Hinweis: Wir sind keine Rechtsexperten (obwohl wir ein paar davon in der Belegschaft haben), daher stellt dieser Text weder eine umfassende Anleitung noch eine Rechtsberatung dar. Er soll Sie einfach daran erinnern, diesen Schritt auszuführen, bevor Sie ein VMC-Zertifikat beantragen.

 

Was haben eingetragene Marken mit Verified Mark Certificates zu tun?

Die Antwort ist ganz einfach. Als eingetragene Marke ist ein Logo schwerer zu fälschen, weil sein Layout zu Vergleichszwecken auf nationaler und internationaler Ebene hinterlegt ist. Darüber hinaus schreibt der BIMI-Standard vor, dass Unternehmen ihre Logos eintragen lassen müssen, damit ihnen ein VMC ausgestellt werden kann.

 

Woher weiß ich, ob mein Logo schon eingetragen ist?

Wenn es bei Ihnen eine Rechtsabteilung gibt, können Sie diese fragen, ob das Logo schon bei einer anerkannten Markeninformationsstelle eingetragen ist. Ansonsten können Sie auf der Website der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, (WIPO) selbst nachsehen. Falls Sie das fragliche Logo finden und es als gültige, aktive eingetragene Marke ausgewiesen ist, besitzt Ihr Unternehmen ein Logo, das eine eingetragene Marke im jeweils angegebenen Rechtsraum ist.

DigiCert-Logo

Das ® symbolisiert eine eingetragene Marke.

 

An welche Markeninformationsstellen kann ich mich laut BIMI/VMC wenden?

Derzeit sind in den VMC-Richtlinien die folgenden Schutzrechtsinstitutionen offiziell anerkannt:

Für ein VMC qualifiziert sich, wessen Logo bei einer dieser Stellen eingetragen ist oder wird.

Uns ist bewusst, dass diese Liste keinen geeigneten globalen Querschnitt der Schutzrechtsorganisationen darstellt. Deshalb fordert DigiCert die Aufnahme weiterer Institutionen von der WIPO-Liste.

 

Mein Logo ist keine eingetragene Marke. Was jetzt?

Kurze Antwort: Wenden Sie sich an Ihre Rechtsabteilung.

Bei Ihnen gibt es keine Rechtsabteilung? Die ist in den USA auch nicht zwingend nötig, doch das amerikanische Patent- und Markenamt USPTO empfiehlt dringend einen Rechtsbeistand für diesen Vorgang. Das sehen wir genauso.

Als Nächstes bereiten Sie Ihre Marke auf die Eintragung vor und wählen das richtige Format. Hierzu hat das USPTO ein nützliches Video, das den Antrag erleichtern soll:

https://www.uspto.gov/learning-and-resources/uspto-videos/basic-facts-selecting-mark

Sobald Sie sicher sind, dass die Markenanforderungen erfüllt sind, sollten Sie Folgendes tun:

  1. Geben Sie unmissverständlich an, welche Waren und Dienstleistungen Sie anbieten. Ohne diese Information wird Ihr Logo die Markenrichtlinien kaum erfüllen.
  2. Suchen Sie im anvisierten Rechtsraum nach eingetragenen Marken, mit denen Ihr Logo in Konflikt stehen könnte.
  3. Stellen Sie die personenbezogenen Daten zusammen, die für den Antrag nötig sind.
  4. Reichen Sie den Antrag ein (oder überlassen Sie das im Idealfall Ihrem Patent-/Markenanwalt), z. B. beim USPTO oder einem anderen Amt für geistiges Eigentum. Hinweis: Es gelten strenge Fristen und Sie müssen vermutlich lange auf Antworten warten, daher sollten Sie den Vorgang so früh wie möglich beginnen.

Nach der Antragstellung wird ein Prüfer des Markenamts in Rücksprache mit Ihnen ermitteln, ob eine Eintragung erfolgen kann oder nicht. Antworten Sie zügig auf alles, was der Bearbeiter von Ihnen wissen will – der Antrag ist sofort vom Tisch, wenn Sie bestimmte Fristen verpassen.

Am Ende werden Sie darüber informiert, ob der Prüfer Beanstandungen hat und der Antrag genehmigt oder abgelehnt wurde.

Was ist, wenn ich in einem Land ansässig bin, dessen Markenamt noch nicht offiziell anerkannt ist?

Hierzu können wir Ihnen nur sagen, was uns gesagt wurde: Damit wir Ihr Logo für VMC-fähig befinden können, muss es bei einer der oben aufgeführten Schutzrechtsorganisationen hinterlegt sein. Wir kennen die länderspezifischen Gesetze und Verfahrensweisen zur Eintragung eines Logos nicht und können Ihnen keine weiteren Informationen geben, als oben im Text zu finden sind. Dementsprechend ziehen wir zur Bestätigung, dass Ihr Logo als Marke eingetragen und aktiv ist, in jedem Fall die derzeit anerkannten Markenämter heran.

Nach Abschluss der Pilotphase wird sich wahrscheinlich noch einiges ändern, doch aktuell ist das der Stand der Dinge. Sobald wir etwas Neues erfahren, informieren wir Sie darüber.

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